Montag, 21. Mai 2012
 

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Statuten

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Alle geschlechtsbezogenen Bezeichnungen gelten sowohl für die weibliche als auch die männliche Form.

1. Allgemeines

Name / Sitz

Artikel 1

Unter dem Namen TSV FRICK Handball besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Zivilgesetzbuches mit Sitz in Frick.

Der TSV FRICK Handball ist selbständig und verwaltet sich selber.

Zweck

Artikel 2

Der TSV FRICK Handball fördert die Ausübung und Pflege des Handballsports durch ein breites Angebot von Trainings- und Spielmöglichkeiten.

Ein besonderes Schwergewicht ist die Nachwuchsförderung.

2. Mitgliedschaft

Mitgliederkategorien

Artikel 3

Der TSV FRICK Handball kennt folgende Mitgliederkategorien:

- Aktive (ab 16. Altersjahr) - Inaktive (ab 16. Altersjahr) - Ehren- / Freimitglieder

Eintritte

Artikel 4

Die Generalversammlung bestimmt über die Aufnahme von Mitgliedern.

Die Generalversammlung kann aus wichtigen Gründen ein Gesuch um die Aufnahme in den Verein ablehnen.

Austritte

Artikel 5

Der Austritt ist schriftlich zuhanden des Vorstandes zu erklären. Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem TSV FRICK Handball bestehen bis zum Ende des Vereinsjahres, in welchem der Austritt erfolgt.

Ausschluss

Artikel 6

Die Generalversammlung kann aus wichtigen Gründen den Ausschluss eines Mitgliedes beschliessen.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

- die Nichterfüllung finanzieller Verpflichtungen gegenüber dem Verein - Zuwiderhandlung gegen Statuten oder Reglemente des Vereins - grobe Schädigung des Ansehens oder der Interessen des Vereins

Dem auszuschliessenden bzw. nicht aufgenommenen Mitglied sind die Gründe schriftlich mitzuteilen.

Aktive

Artikel 7

Jede natürliche Person beiderlei Geschlechts, ab dem 16. Altersjahr, kann Aktivmitglied werden.

Inaktive

Artikel 8

Mitglieder, welche die aktive Tätigkeit (keine gültige Lizenz des SHV) aufgegeben haben, jedoch die Vereinsmitgliedschaft beibehalten wollen, haben den Status von Inaktiv-Mitgliedern.

Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Aktivmitglieder.

Ehren- / Freimitglieder

Artikel 9

Die Generalversammlung kann Personen, die sich um die Förderung des TSV FRICK Handball besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.

Die Ehrenmitglieder sind von jeglicher Beitragspflicht inkl. Lizenzgebühren befreit und haben ansonsten die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder.

Ehren- und Freimitglieder, die nach der früheren Regelung des TSV Frick ernannt worden sind, behalten ihren Status.

Dispens

Artikel 10

Vereinsmitglieder, die für längere Zeit ostsabwesend sind, können ein Dispensationsgesuch an den Vorstand stellen.

Während der Zeit der Dispens sind der Verein und das Mitglied von ihren Verpflichtungen entbunden.

3. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Allgemeines

Artikel 11

Jedes Mitglied, welches seine Pflichten gegenüber dem Verein erfüllt, kann an allen Aktivitäten des Vereines teilnehmen.

Der Vorstand kann die Mitglieder für gewisse Aufgaben in vertretbarem Masse verpflichten.

Spiel-/ Trainingsbetrieb

Artikel 12

Jedes Mitglied ist zur Hallen- und Materialbenützung berechtigt. Es kann am Training seiner Mannschaft teilnehmen. Über die Aufstellung für ein Spiel/Turnier entscheidet der/die Trainer.

Stimmrecht

Artikel 13

Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.

Mitgliederbeitrag

Artikel 14

Jedes Aktiv-/Inaktivmitglied hat jährlich einen von der Generalversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag nach Aufforderung innerhalb 30 Tagen zu bezahlen.

Zusätzlich zum Mitgliederbeitrag werden die Lizenzgebühren den Spielern belastet (nur Aktivmitglieder).

Ehren-/Freimitglieder sowie Vorstandsmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

Sanktionen

Artikel 15

Pflichtverletzungen können vom Vorstand mit folgenden Massnahmen sanktioniert werden:

-Bussen bis zur Höhe des Jahresbeitrages -Spielsperren -Ausschluss

Haftung

Artikel 16

Jeder Spieler haftet für Bussen, welche ihm persönlich von übergeordneten Verbänden auferlegt wurden.

Fairness

Artikel 17

Die Mitglieder verpflichten sich zu fairem Sport.

4. ORGANE

Allgemeines

Artikel 18

Organe des TSV FRICK Handball sind:

- die Generalversammlung - der Vorstand - die Revisoren

Generalversammlung

Artikel 19

Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich, innerhalb von zwei Monaten nach Jahresabschluss, statt.

Die Einladung hat durch den Vorstand, unter Angabe der Traktrandenliste, mindestens 14 Tage vor der Generalversammlung schriftlich zu erfolgen.

Anträge zuhanden der Generalversammlung müssen dem Präsidenten mindestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden.

Ausserordentliche Generalversammlung

Artikel 20

Eine ausserordentliche Generalversammlung wird auf Begehren von einem Fünftel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder oder auf Beschluss des Vorstandes durchgeführt.

Aufgaben der Generalversammlung

Artikel 21

Folgende Geschäfte obliegen der Generalversammlung:

- Genehmigung des Protokolls der letzten GV - Abnahme der Jahresberichte des Präsidenten und des Technischen Leiters - Mutationen - Festlegung des Jahresprogramms - Abnahme Jahresrechnung/Bilanz, Erteilung der Entlastung des Vorstandes - Festlegen der Mitgliederbeiträge - Genehmigung des Budget - Wahl des Vorstandes und des Präsidenten - Wahl der Revisoren - Beschlussfassung über Anträge und Verschiedenes

Abstimmungen

Artikel 22

Bei allen Abstimmungen entscheidet das relative Mehr der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.

Vorstand

Artikel 23

Der Vorstand leitet den Verein. Er erledigt alle Geschäfte, welche nicht ausdrücklich der Generalversammlung bzw. anderen Organen übertragen sind.

Der Vorstand besteht aus drei bis neun Mitgliedern und setzt sich im Minimum aus Präsident und zwei weiteren Mitgliedern zusammen.

Der Vorstand konstituiert sich, ausser dem Präsidium, selber. Die Vorstandsmitglieder werden jeweils für eine Dauer von 3 Jahren gewählt.

Revisoren

Artikel 24

Die Revisoren prüfen die Vereinsrechnung und legen der Generalversammlung einen schriftlichen Bericht vor mit dem Antrag auf Annahme oder Rückweisung der Jahresrechnung und Erteilung der Entlastung an den Vorstand.

Die Revisoren werden jeweils für eine Dauer von 3 Jahren gewählt.

Auflösung / Fusion

Artikel 28

Die Auflösung des Vereines oder die Fusion mit einem anderen Verein kann nur an einer ausserordentlichen Generalversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Dazu müssen mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein.

Liquidationsvermögen

Artikel 29

Bei der Auflösung des Vereins fallen Inventar und Vermögen bis zu einer Neugründung an den TSV Frick.

Bei einer Fusion werden Aktiven und Passiven durch den neu entstandenen Verein übernommen.

Statutenrevision

Artikel 30

Eine Revision der Statuten kann nur auf die Generalversammlung hin beantragt werden und Bedarf zur Beschlussfassung einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Aufhebung bisherigen Rechts

Artikel 31

Mit dem Inkrafttreten dieser Statuten sind alle ihnen widersprechenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere die Statuten von 1975.

Inkraftsetzung

Artikel 32

Diese Statuten wurden durch den Beschluss der Generalversammlung vom 18. Mai 2001 genehmigt und treten rückwirkend auf den 1. April 2001 in Kraft.


Frick, 18. Mai 2001

Der Präsident: Der Technische Leiter:

Bruno Jordi Beat Grob


 

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Nächste Termine

Training Surprise - Verein
06. Jun 2012: 18:00 - 23:00
Grossfeldcup - Verein
01. Jul 2012: 10:00 - 17:00
SHL Turnier - Verein
04. Aug 2012: 10:00 - 16:00
Handballturnier Aktive - Verein
17. Aug 2012: 18:00 - 18:00

Agenda

6.6. Training Surprise
1.7. Grossfeldcup, Ebnet Frick
4.8. SHL Turnier, Frick
10.-12.8. Trainingslager, Frick
17.-19.8. Handballturnier Frick - Aktive
25./26.8. Handballturnier Frick - Jugend

Resultate Männer

H1 Saison beendet 00:00
H2 Saison beendet 00:00
H3 Saison beendet 00:00
U19 Saison beendet 00:00
U17 Saison beendet 00:00
U15 Saison beendet 00:00

Resultate Frauen

D1 Saison beendet 00:00
D2 Saison beendet 00:00
FU17 Saison beendet 00:00